Reisekosten
Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
Die Teilnahme an amtlichen Fortbildungen ist für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen kostenlos. Die Abrechnung der
Reisekosten liegt beim Landesamt für Besoldung und Versorgung und erfolgt elektronisch mittels DRIVE-BW im Kundenportal des LBV.
Die Anwesenheit wird entweder per Unterschriftenliste auf Papier oder online durch die Veranstaltungsleitung während der
Fortbildung vermerkt.
Etwa drei Wochen nach dem Veranstaltungsdatum liegt der Reisekostenantrag in DRIVE-BW zur Bearbeitung vor.
Eine Anleitung zur Abrechnung von Reisekosten für amtliche Lehrerfortbildungen finden Sie beim LBV:
Informationen zu den Reisekostenabrechnungen der Amtlichen Lehrerfortbildung.
Beschäftigte der Kultusverwaltung
Beschäftigte der Kultusverwaltung beantragen Reisekosten in Papierform (LBV 1207f oder ggf. 1207t). Der Vordruck steht Ihnen auf
der Homepage des LBV unter https://lbv.landbw.de/ oder im Intranet unter https://intranet.lbv.bwl.de/ zur Verfügung.
Den ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bei der zuständigen Referentin/dem zuständigen Referenten bzw. der
Lehrgangsleitung ab oder senden diesen den Antrag zu. Der Antrag wird mit der Angabe der Buchungsdaten zur Bearbeitung an das LBV
weitergeleitet.