Reisekostenabrechnung

Lehrkräfte an öffentlichen Schulen

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Wenn Sie Ihre amtliche Lehrkräftefortbildung über LFB-Online gebucht haben, wird vom System automatisch ein Antrag auf Dienstreisegenehmigung erstellt, mit dem Sie nach Ihrer Teilnahme Ihre Reisekosten für die amtliche Lehrerfortbildung abrechnen können. Der daraus generierte Antrag auf Reisekostenabrechnung liegt für Sie in DRIVE-BW in der Regel bis spätestens drei Wochen nach dem Ende der Veranstaltung zur Bearbeitung vor.

Achtung! Bitte beantragen Sie in DRIVE-BW keine gesonderte Dienstreise mehr und rechnen Sie Ihre Reisekosten nur über den von DRIVE-BW generierten Reisekostenantrag ab.

Eine Anleitung zur Abrechnung von Reisekosten für amtliche Lehrerfortbildungen finden Sie beim LBV: https://lbv.landbw.de/-/lehrerfortbildung.